MDPH
Sie und Ihr Kind gehören dem französischen Sozialversicherungssystem an, und die Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten? Dann können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Therapie bei der MDPH stellen. Wenn die MDPH den Antrag genehmigt, wird die finanzielle Leistung von der CPAM ausbezahlt.
Dieser Antrag stellt man indem man eine ausführliche Akte an der MDPH schickt. Diese Akte soll folgendes umfassen:
Ein korrekt ausgefülltes Formular cerfa 15692-1 (Demande ou renouvellement de prestations auprès de la maison départementale des personnes handicapées (MDPH)) Um dieses Formular auszufüllen schadet es nicht, sich von seinem Kinderarzt oder Therapeuten helfen zu lassen,da es sehr ausführlich ist und viel Fachsprache beinhaltet
Formular GEVA-Sco (von der Schule auszufüllen)
PAP (plan d'accompagnement personnalisé = Förderplan von der Schule)
Wahrnehmungen als Eltern (Ein selbst verfasster Überblick über die Schwierigkeiten des Kindes und ihre möglichen Auswirkungen auf das tägliche Leben des Kindes und der Familie, von der Geburt bis heute.)
Alle Berichte von den besuchten Therapeuten und Ärzte
Kostenvoranschläge für Therapien die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie z.B. Ergotherapie.
Ein Schlussbericht mit der Diagnose von einem Kinderarzt, der spezialisiert ist auf dem betreffenden Gebiet
Compte-rendu = Bericht
Bilan = Bericht
Devis = Kostenvoranschlag
ACHTUNG!
Es kann sein, dass der Arzt Ihrem Kind eine pädagogische Begleitung und materielle Unterstützung (z. B. einen Computer) genehmigt. In Frankreich ist die Schule dann verpflichtet, dies zu gewährleisten und zu organisieren. ABER das gilt nur für öffentliche Schulen oder für Privatschulen die einen Vertrag mit dem Staat geschlossen haben (école privée sous contrat). Diese Schulen erhalten Zuschüsse, die für die Betriebskosten der Schule verwendet werden.
Die DST ist eine Privatschule ohne Vertrag. Das bedeutet, dass das Kind zwar Anspruch auf Lernbegleitung und möglicherweise auch auf materielle Unterstützung hat, dies jedoch nicht von der Schule organisiert und getragen werden kann, sondern von den Eltern selbst organisiert und finanziert werden muss. Auch die MDPH stellt hierfür keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung.