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SOZIALVERSICHERT IN DEUTSCHLAND

Wenn Sie und Ihr Kind dem deutschen Sozialversicherungssystem angehören, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Therapie bei einer deutschen Behörde zu stellen bzw. diese bei der deutschen Krankenkasse einzureichen.

Handelt es sich z.B. um eine Lerntherapie, so kann ein Antrag bei dem Jugendamt gestellt werden, das für den Ort zuständig ist, an dem Sie zu letzt in Deutschland gemeldet waren.

Für einen solchen Antrag benötigt man außerdem:

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eine schriftliche Stellungnahme der Schule, dass

-  das Kind dem „normalen“ Lernstand der Klasse um mind. 6 Monate zurückliegt

-  Fördermöglichkeiten in diesem Fall ausgeschöpft sind

-  es für sie nicht in Frage kommt  einen Antrag auf AuL (außerschulische Lernhilfe) zu stellen oder AuL dem spezifischen Förderbedarf nicht gerecht wird oder Ablehnung des Antrags auf AuL

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Andere Therapien, wie z.B. eine Ergotherapie sind von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland anerkannt und werden bei entsprechender Diagnose und ärztlicher Verordnung dann auch erstattet.

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